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DG Nexolution Mobility GmbH
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Vollelektrische Dienstwagen jetzt bis 100.000 Euro steuerbegünstigt

Mehr Steuerfreiheit für elektrische Dienstwagen

Gute Nachrichten für Unternehmen: Der Bundesrat hat einem Investitionspaket für E-Mobilität am 11. Juli 2025 zugestimmt. Damit steigt die Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung privater Nutzung von Elektro-Dienstwagen von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis.

Für vollelektrische Firmenwagen bis zu diesem Listenpreis gilt die 0,25-Prozent-Regelung – pro Monat werden 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Erst oberhalb der neuen Grenze fällt ein Satz von 0,5 % an. Verbrennerfahrzeuge bleiben unabhängig vom Preis bei einem Prozent.

Bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen gilt steuerlich eine Zwischenregelung: 0,5 %-Regelung für die private Nutzung, wenn das Fahrzeug extern aufladbar ist und entweder maximal 50 g CO₂ pro Kilometer ausstößt oder mindestens 80 km elektrische Reichweite aufweist (seit Januar 2025). Erfüllt ein Plug-in-Hybrid diese Bedingungen nicht, wird er wie ein Verbrenner mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.

Degressive Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge

Zusätzlich gibt es eine neue Abschreibungsmöglichkeit. Für elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 gekauft werden, gilt eine degressive Sonderabschreibung:

  • 1. Jahr: 75 %
  • 2. Jahr: 10 %
  • 3. Jahr: 5 %
  • 4. Jahr: 5 %
  • 5. Jahr: 3 %
  • 6. Jahr: 2 %

Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Kauf – Leasingfahrzeuge sind ausgeschlossen. Privatpersonen profitieren leider nicht direkt von dieser Maßnahme.

Doppelt sparen mit unseren Rahmenverträgen

Über die Rahmenverträge von DG Nexolution Mobility profitieren genossenschaftlich oder im Verbund organisierte Unternehmen zusätzlich von attraktiven Rabatten – auch beim Barkauf und beim Autohaus der Wahl. Damit lassen sich die steuerlichen Vorteile und Einkaufsvorteile kombinieren – ein starker Anreiz für den Einstieg in die E-Mobilität.

Beispielmodelle für E-Dienstwagen bis 100.000 Euro

Hier einige vollelektrische Modelle verschiedener Hersteller, die unter die neue Preisgrenze fallen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren können:

  • Audi A6 e-tron und Q6 SUV e-tron
  • BMW iX xDrive45, BMW i5
  • Mercedes-Benz EQE und EQE SUV
  • Porsche Macan (Basismodell)
  • Polestar 3
  • VW ID. Buzz oder VW ID.7
  • Skoda Enyaq Coupé RS iV
  • Peugeot e-3008
  • Volvo EX90 (Basismodell)

Weitere Vorteile von Elektro-Dienstwagen

  • Nachhaltigkeit: Emissionsfreier Betrieb, Beitrag zum Klimaschutz und positives Unternehmensimage.
  • Kfz-Steuerbefreiung:
    • Für reine Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025.
    • Für nachträgliche Umrüstungen vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2025.
    • Dauer: 10 Jahre ab Erstzulassung bzw. Umrüstung, maximal bis 31. Dezember 2030.
    • Danach: 50 % Ermäßigung der Kfz-Steuer.

Ladeinfrastruktur und steuerfreie Aufladevorteile

Ein zusätzlicher Pluspunkt für Arbeitgeber: Das kostenlose oder vergünstigte Aufladen von privaten oder dienstlichen Elektro- bzw. Plug-in-Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist seit 2017 lohnsteuerfrei.

Alternativ können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine betriebliche Ladevorrichtung (z. B. Wallbox) zur privaten Nutzung zu Hause lohnsteuerfrei überlassen – eine endgültige Übereignung ist jedoch ausgeschlossen. Diese Steuerfreiheit gilt für alle „Aufladevorteile“, die zwischen 2017 und 2030 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

DG Nexolution Mobility bietet hierzu komplette Lade- und Servicepakete – von der Hardware über die Installation bis zum Betrieb. So können Unternehmen die E-Mobilität reibungslos in ihren Fuhrpark integrieren.

Fazit

Die Erhöhung der Preisgrenze auf 100.000 Euro und die neue degressive Sonderabschreibung schaffen für Unternehmen die perfekte Gelegenheit, auf einen Elektro-Dienstwagen umzusteigen.
 In Kombination mit den DG Nexolution Mobility Rahmenvertragsrabatten können Firmen ihre Mobilitätskosten senken, gleichzeitig nachhaltig handeln und steuerlich profitieren.

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