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DG Nexolution Mobility GmbH
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Aktuelle Ladeinfrastruktur-Förderungen in Deutschland 2. Halbjahr 2026

Welche Förderungen für Ladeinfrastruktur gibt es aktuell in Deutschland?

Unternehmen, Kommunen, Wohnungsunternehmen und Flottenbetreiber können auch im zweiten Halbjahr 2026 von attraktiven Zuschüssen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur profitieren. Die Förderlandschaft reicht von bundesweiten Programmen für KMU und e-Lkw-Flotten bis hin zu regionalen Förderungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme, Förderhöhen und Antragsfristen.

Aktuell besonders spannend: Der erster Förderaufruf für öffentliche Ladeinfrastruktur in Bayern, der am 06.07.2026 startet.

FörderungZielgruppeFördergebietFörderhöhe
Bayern 2026–2029Unternehmen, Kommunen, BetreiberBayernBis zu 60 % der förderfähigen Kosten
e-Lkw LadeinfrastrukturLogistik, Speditionen, FlottenbetreiberBundesweitFörderquote abhängig vom Aufruf
Laden im MehrparteienhausWohnungswirtschaft, WEGsBundesweitProjektabhängig
NRW LadeinfrastrukturUnternehmenNordrhein-WestfalenProjektabhängig
Hessen ElektromobilitätUnternehmen und KommunenHessenProjektabhängig
Schleswig-Holstein LadeinfrastrukturUnternehmen und KommunenSchleswig-HolsteinProjektabhängig

Detaillierte Beschreibungen der Förderungen finden Sie hier:

Bayern: Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2026–2029

Der Freistaat Bayern hat die Förderung von Ladeinfrastruktur neu aufgelegt. Gefördert werden sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Was wird gefördert?

  • Neubau von Ladepunkten
  • Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur
  • Ersatzbeschaffung bestehender Ladepunkte
  • Öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur

Förderhöhe

  • Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • Die konkreten Fördersätze werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt
  • Die Zuwendungshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Förderaufruf. Sie kann pauschal, prozentual nach tatsächlich angefallenen Kosten oder als Kombination aus prozentualer Zuwendung mit einer maximalen Obergrenze definiert werden. Eine prozentuale Zuwendung für Ladepunkte oder Netzanschluss liegt bei maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine pauschale Zuwendung bzw. maximale Obergrenze pro Ladepunkt ist von der maximalen Ladeleistung wie folgt abhängig:
  • a) ≥ 11 kW bis ≤ 22 kW max. 3.000 € je Ladepunkt (Normalladepunkt) 
b) > 22 kW bis < 250 kW max. 15.000 € je Ladepunkt (Schnellladepunkt) 
c) ≥ 250 kW bis < 600 kW max. 30.000 € je Ladepunkt (HPC-Ladepunkt) 
d) ≥ 600 kW max. 80.000 € je Ladepunkt (MCS-Ladepunkt)
  • Ergänzend kann eine Zuwendung für den nötigen Netzanschluss zur Versorgung der Ladepunkte wie folgt gewährt werden: 
a) Anschluss an das Niederspannungsnetz 
b) Anschluss an das Mittel- oder Hochspannungsnetz 
c) Anschluss an das Niederspannungsnetz mit Batteriespeicher zur Reduzierung von Netzlasten

Bewerbungszeitraum

  • Programm läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2029
  • In der Regel sind zwei Förderaufrufe pro Jahr geplant
  • Erster Förderaufruf für öffentliche Ladeinfrastruktur: 06.07.2026 bis 17.07.2026

Fördergebiet

  • Bayern

Mehr erfahren:

https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/mobilitaet/kompetenzstelle-elektromobilitaet/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-bayern-2026-2029/

Bundesweite Förderung für e-Lkw-Ladeinfrastruktur

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge.

Was wird gefördert?

  • Nicht öffentlich zugängliche Depot-Ladeinfrastruktur, DC-Schnellladelösungen mit mindestens 50 kW (DC)
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, Die Nennladeleistung je Ladepunkt muss 100 kW oder mehr betragen. Je Standort muss mindestens eine Nennladeleistung von 1.500 kW errichtet werden, die auf mehrere Ladepunkte aufgeteilt werden kann. Mindestens ein Ladepunkt davon muss eine Ladeleistung von 350 kW oder mehr aufweisen.
  • Netzanschlüsse und Transformatoren
  • Ladehubs für schwere Nutzfahrzeuge

Förderhöhe

  • Förderquote abhängig von Unternehmensgröße und Projektart
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt und wird auf Basis der beantragten Ladeleistung bemessen. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Förderintensität, definiert als Zuwendungsbetrag pro installierter Gesamtladeleistung (in Euro pro kW).
  • Im Antrag geben die Antragsteller sowohl die geplante Gesamtladeleistung (in kW) als auch eine selbst gewählte Förderintensität (in Euro pro kW) an. Die Förderintensität darf die Obergrenze von 500 Euro (netto) pro kW nicht überschreiten. Antragsteller können auch geringere Förderintensitäten als die oben genannte Obergrenze beantragen, um in der Priorisierung und Auswahl der Anträge einen Vorteil zu haben.
  • Die Zuwendung ist pro Antrag auf 5 Millionen Euro begrenzt (verbundene Unternehmen zusammen max. 30 Millionen Euro). Für die Gesamtinvestition werden Eigen- und/oder Drittmittel des Zuwendungsempfängers vorausgesetzt.

Bewerbungszeitraum

  • Förderaufrufe erfolgen regelmäßig
  • Einreichungen bis 07.07.2026 möglich 
(außer KMU, KMU-Anträge sind aktuell nicht möglich)

Fördergebiet

  • Bundesweit

Besonders interessant für

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Freiberufler etc.;
  • Verbände (z.B. Industrie- und Kirchenverbände), Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, wie Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.
  • Speditionen
  • Logistikunternehmen
  • Handelsunternehmen mit eigener Lkw-Flotte
  • Verbundgruppen mit Logistikstandorten

Mehr erfahren:

Öffentlich: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/oeffentliche-ladeinfrastruktur-fuer-schwere-nutzfahrzeuge
Nicht öffentlich: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/nicht-oeffentliche-ladeinfrastruktur-fuer-schwere-nutzfahrzeuge
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ladeinfrastruktur-nicht-oeffentlich-elkw.html
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ladeinfrastruktur-oeffentlich-elkw.html´

Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“

Mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro unterstützt der Bund den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern.

Was wird gefördert?

  • Gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur
  • Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern
  • Lastmanagementsysteme
  • Elektrische Vorinstallation
  • die Vorverkabelung
  • Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
  • der Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
  • die technische Ausrüstung

Förderhöhe

  • Abhängig von Projektumfang und Förderaufruf
  • Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind.

Bewerbungszeitraum

  • Antragstellung seit dem 15.04.2026 möglich

Fördergebiet

  • Bundesweit

Besonders interessant für

  • Wohnungsgenossenschaften
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Eigentümergemeinschaften
  • Immobilienverwalter

Mehr erfahren:

https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/

BALM-Breitenförderung für KMU

Die Breitenförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung betrieblicher Mobilitätsmaßnahmen.

Was wird gefördert?

  • AC- und DC-Ladepunkte
  • Netzanschlüsse
  • Lastmanagement
  • Energiemanagementsysteme
  • Elektromobilitätsmaßnahmen im Unternehmen

Förderhöhe

  • Kleine Unternehmen: bis zu 60 %
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 50 %
  • Maximaler Zuschuss: 60.000 €
  • Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt und bei der Bewilligung auf den Höchstbetrag von 60.000 Euro bezogen auf die Investitionsmehrkosten begrenzt. Außerdem wird eine Soll-Mindestfördersumme in Höhe von 8.000 Euro festgesetzt. Projektanträge mit einer beantragten Fördersumme unter 8.000 Euro können auch gefördert werden, sie werden je nach Antragsaufkommen ggf. nachrangig berücksichtigt.
  • Für die Berechnung der beihilfefähigen Ausgaben werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Die beihilfefähigen Ausgaben sind gemäß Artikel 7 Absatz 1 AGVO durch schriftliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen.
  • Die Beihilfeintensität darf bei Unternehmen im Sinne des Beihilferechts grundsätzlich nicht 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben überschreiten. Bei Beihilfen für mittlere Unternehmen kann die Intensität um 10 Prozentpunkte, bei Beihilfen für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Grundlage der Einordnung eines Unternehmens ist dabei die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission.

Bewerbungszeitraum

  • Antragstellung bis 31.12.2026 möglich

Fördergebiet

  • Bundesweit

Besonders interessant für

  • Handwerk
  • Einzelhandel
  • Mittelstand
  • Dienstleistungsunternehmen

Mehr erfahren:

https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Foerderprogramme/BMM/BMM_Foerderaufruf_Initial-Breitenfoerderung_gestartet_2025.html

Nordrhein-Westfalen: Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur

Was wird gefördert?

  • Ladepunkte für Unternehmensflotten
  • Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende
  • Netzanschlüsse

Förderhöhe

Bewerbungszeitraum

  • Laufend, solange Haushaltsmittel verfügbar sind

Fördergebiet

  • Nordrhein-Westfalen

Mehr erfahren:

https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur

Hessen: Elektromobilitätsförderung

Was wird gefördert?

  • Ladeinfrastruktur
  • Flottenelektrifizierung
  • Elektromobilitätskonzepte
  • Innovative Mobilitätsprojekte

Förderhöhe

Bewerbungszeitraum

  • Laufende Antragstellung

Fördergebiet

  • Hessen

Mehr erfahren:

https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaet

Schleswig-Holstein: Förderung Ladeinfrastruktur

Was wird gefördert?

  • Ladepunkte
  • Netzanschlüsse
  • Technische Infrastruktur

Förderhöhe

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten
    • EUR 1.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW,
    • EUR 2.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW,
    • EUR 7.500 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW,
    • EUR 500,00 für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten, jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 kW pro Ladepunkt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 30.000 je Ladepunkt.
  • Die Höhe des Zuschusses für öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für die Energiewende im Mobilitätssektor beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bewerbungszeitraum

  • Gemäß aktuellem Förderaufruf

Fördergebiet

  • Schleswig-Holstein

Mehr erfahren:

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-sh.html

DG Nexolution Mobility unterstützt Unternehmen, Kommunen und Organisationen bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme sowie bei der Planung und Umsetzung zukunftsfähiger Ladeinfrastruktur.

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