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Reduzierte staatliche Förderungen für E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride

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In der vergangenen Woche wurde in der Diskussion über die Förderungen von E-Fahrzeugen ein Kompromiss durch die Bundesregierung gefunden.
Geplant ist eine Obergrenze für das zur Verfügung gestellte Budget, also ein Förderdeckel. Laut Regierungskreisen stehen für die Förderung reiner E-Autos insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Die Mittel für den Umweltbonus werden durch Klima- und Transformationsfonds des Bundes bereitgestellt.
„Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus“, so das Ministerium.

Was in 2022 noch gilt, welche Reformschritte für die Zukunft beschlossen wurde und welche Fahrzeuge noch wie gefördert werden, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst:

Was gilt noch in 2022?

  • Plug-in-Hybridfahrzeuge
    Für Plug-in-Hybride soll die bisherige staatliche Prämie (Umweltbonus) von bis zu 6.750 Euro (inkl. Hersteller-Anteil) am 31.12.2022 auslaufen. Wenn Sie noch von der Förderung profitieren möchten, muss das Fahrzeug bis 31.12.2022 ausgeliefert und zugelassen werden. Tipp: Informieren Sie sich über die Lieferzeit bei Ihrem Autohaus und greifen Sie auf kurzzeitig lieferbare Fahrzeuge oder Lagerfahrzeuge zurück.
  • E-Fahrzeuge
    Reine E-Autos bekommen bei Auslieferung und Zulassung bis 31.12.2022 mit Umweltbonus und Innovationsprämie eine Förderung von bis zu 9.000 Euro (inkl. Hersteller-Anteil).

Unser Tipp:

Vor Beantragung der Förderung sollten Sie prüfen, ob Ihr gewünschtes Modell (noch) förderfähig ist. Welche Plug-in-Hybride ab 2022 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen werden, können Sie aktuell auf der Delistung-Fahrzeugliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachlesen.

Welche Änderungen sind für 2023 geplant?

  • Plug-in-Hybridfahrzeuge
    Ab 01.01.2023 erhalten Plug-in-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • E-Fahrzeuge
    Ab 01.01.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge, mit Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro, 4.500 Euro. Mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro nur noch 3.000 Euro. Elektrofahrzeuge mit einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung. Der Herstelleranteil soll auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.

Ab 01. September 2023 soll die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Eine Ausweitung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.

  • Versteuerung
    Die Steuervorteile von Elektroautos und Plug-in-Hybriden bei der Dienstwagenregelung sollen laut der nun erzielten Einigung beibehalten werden.

Welche Änderungen sind für 2024 geplant?

  • E-Fahrzeuge
    Ab 01.01.2024 soll der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro betragen. Fahrzeuge über 45.000 Euro werden keine Förderung mehr erhalten.

Übersicht Förderungen 2022/2023

FahrzeugtypNetto-Listenpreis
Basismodell
BundesanteilHerstelleranteil (netto)Gesamt
Elektroauto (BEV)bis 40.000 Euro2022: 6.000 Euro
2023: 4.500 Euro
2022: 3.000 Euro
2023: 2.250 Euro *
2022: 9.000 Euro
2023: 6.750 Euro*
Für Firmen gelten die Förderungen voraussichtlich
nur bis 31.08.2023
Elektroauto (BEV)40.000 bis 65.000 Euro2022: 5.000 Euro
2023: 3.000 Euro
2022: 2.500 Euro
2023: 1.500 Euro*
2022: 7.500 Euro
2023: 4.500 Euro*
Für Firmen gelten die Förderungen voraussichtlich
nur bis 31.08.2023
Plug-in-Hybrid (PHEV)bis 40.000 Euro2022: 4.500 Euro
2023: X
2022: 2.250 Euro
2023: X
2022: 6.750 Euro
2023: X
Plug-in-Hybrid (PHEV)40.000 bis 65.000 Euro2022: 3.750 Euro
2023: X
2022: 1.875 Euro
2023: X
2022: 5.625 Euro
2023: X
Voraussetzung für die Förderung ist das Zulassungsdatum. 2022: Zulassung bis 31.12.2022; 2023: Zulassung bis 31.12.2023. *Herstelleranteil soll nach bisheriger Praxis jeweils in Höhe der Hälfte der staatlichen E-Auto Prämie kommen.