Mit unserem „Mitarbeiterleasing“ präsentieren wir das All-Inclusive Gehaltsumwandlungsmodell für Firmenwagen. Als Arbeitnehmer können Sie somit E-Fahrzeuge günstig anschaffen, diese privat nutzen und dabei finanzielle Vorteile genießen.
Indem Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts umwandeln, sinkt das zu versteuernde Einkommen und Sie profitieren von positiven Steuereffekten. Diese Steuereffekte werden dadurch verstärkt, dass nicht nur die Leasingrate des Fahrzeugs, sondern auch sämtliche weitere Kosten wie bspw. Versicherung, Wartungskosten, öffentlicher Ladestrom, 24h Notfallhilfe, etc. vom Bruttogehalt abgezogen werden. Somit bleibt am Ende des Monats im Vergleich zum Privatwagen mehr Geld übrig.
Der privat genutzte Firmenwagen muss in der Steuererklärung als geldwerter Vorteil angegeben werden. Mit dem Bezug eines Elektrofahrzeugs profitieren Sie von der vergünstigten Versteuerung des geldwerten Vorteils in Höhe von 0,25 %.
Eine erste Einschätzung zur Vorteilhaftigkeit des Modells erhalten Sie mit unserem Gehaltsumwandlungsrechner.
¹ Kraftstoffverbrauch kombiniert (l/100 km) nach Richtlinie 80/1268/EWG und CO2-Emission kombiniert (g/km). Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobiltreuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
Gehalt mit Fahrzeug mit Gehaltsumwandlung | Gehalt mit Fahrzeug ohne Gehaltsumwandlung | |
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Monatliches Bruttogehalt | 4.500 EUR | 4.500 EUR |
Gehaltsumwandlung (Brutto Full-Service-Rate) | 500 EUR | |
Geldwerter Vorteil Kfz-Nutzung1 | 175 EUR | |
Zu versteuerndes Einkommen | 4.175 EUR | 4.500 EUR |
Gesamte Steuerbelastung2 | 340 EUR | 414 EUR |
Sozialabgaben | 848 EUR | 915 EUR |
Sachbezug Kfz-Nutzung | 175 EUR | |
Netto Auszahlungsbetrag | 2.812 EUR | 3.171 EUR |
Autokosten (lt. ADAC)3 | 662 EUR | |
Verbleibendes Netto | 2.812 EUR | 2.509 EUR |
Ersparnis | 303 EUR |
1) exemplarisches Fahrzeug, 40.120 € Listenpreis, Voll-Elektrisch, z.B. ID. 3, 10.000 km p.a., Entfernungskilometer: 25
2) exemplarische Kalkulation für MA aus Baden-Württemberg, 40 Jahre, keine Kinder, Stkl. 3, KV-Zusatzbeitrag 1,1%
3) ADAC Autokosten: https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_s-v.pdf
Kalkulation über den DRWZ Mobile Gehaltsumwandlungsrechner. Berechnen Sie hier Ihren individuellen Vorteil.
Der Mitarbeiter entscheidet sich dafür, einen Teil seines Bruttogehalts für die Finanzierung des E-Fahrzeugs zu verwenden. Dieser Betrag wird monatlich vor Steuern abgezogen und zur Deckung der Leasingkosten, Versicherungskosten, Wartungskosten, etc. des Fahrzeugs verwendet.
Das Fahrzeug wird auf Ihr Unternehmen zugelassen und Ihnen per Nutzungsüberlassungsvertrag zur Verfügung gestellt.
Da es eine Reihe von individuellen Einflussfaktoren gibt, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Als Faustformel gilt: Je niedriger der Bruttolistenpreis des Dienstwagens und je kürzer die Entfernung zur Arbeitsstätte ist, desto niedriger fällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus – umso eher lohnt sich die Entgeltumwandlung.
Sie sparen nicht nur die Anschaffungskosten des Autos, sondern profitiert auch von den günstigen Großkunden-Leasingkonditionen der DRWZ Mobile. Sie erhalten ein umfangreiches Full-Service-Paket und reduziert im Idealfall auch noch die Lohnsteuer.
Beinhaltet:
-Leasingrate oder Finanzrate des Fahrzeugs
-Kosten für Wartung und Verschleiß
-Reifen
-Versicherung
-Auslieferung
-Lieferung vor die Haustür
-KFZ-Steuer
-GEZ
-FPM
-Führerscheinkontrolle
-Zulassungsgebühr
-Abwicklung DRWZ Mobile
-Fahrstrom
-monatliche Rückstellung für Schadenendabrechnung
Nicht enthalten sind individuelle Aufwendungen für z.B. Parkplatzkosten / Reinigung
Die Gehaltsumwandlung kann sich nachteilig in der Krankenversicherung auswirken, wenn Sie durch ein geringeres Bruttoentgelt unter die Versicherungspflichtgrenze kommen. Als Privatversicherter könnten Sie in diesem Fall aus der Versicherung ausgeschlossen werden und bereits geleistete Überschüsse verlieren.
Wer durch die Entgeltumwandlung unter die Beitragsbemessungsgrenzen rutscht oder bereits ein Einkommen unterhalb dieser bezieht, muss damit rechnen, dass es zu niedrigeren Versorgungsleistungen aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt, wenn durch den Entgeltverzicht die Sozialabgaben sinken.
Nein, da der Halter des Fahrzeuges offiziell die Bank ist, bei der Sie beschäftigt sind.
Der Mitarbeiter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung des Fahrzeugs sowie für die Zahlung der monatlichen Gehaltsumwandlungsbeträge.
Endet die Nutzungsberechtigung, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich dem beauftragten Logistikunternehmen zu übergeben. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird über den Zustand des Fahrzeugs ein Rückgabeprotokoll ausgefüllt, welches von Ihnen zu unterzeichnen ist. Mit der Unterschrift versichern Sie ausdrücklich, dass Ihnen Mängel oder Schäden am bzw. des Fahrzeugs sowie Unfälle, soweit sie im Rückgabeprotokoll nicht aufgeführt sind, nicht bekannt sind.
Anschließend erfolgt die Endkostenabrechnung. Bei der Endkostenabrechnung werden die entstandenen Schäden sowie die Mehr- und Minderkilometerabrechnung der bis dahin zurückgestellte Summe gegenübergestellt. Sollten die Gesamtkosten das Budget der Rückstellung überschreiten, so müssen die übrigen Kosten von Ihrem Bruttogehalt umgewandelt werden. Sind die Gesamtkosten geringer als die Rückstellung, so wird die restliche Rückstellung auf Ihr Bruttogehalt aufgeschlagen.
Bei Ihrem frühzeitigen Ausscheiden gibt es die Möglichkeit, den Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft aufzulösen. Die entsprechenden Kosten für die Auflösung und eventuelle Schäden haben Sie zu tragen. Im Bedarfsfall hat das Unternehmen das Recht das Fahrzeug in den unternehmenseigenen Fuhrpark aufzunehmen. Anderenfalls können das Fahrzeug und die entsprechende Gehaltumwandlungsrate an einen anderen Mitarbeitende übertragen werden. Für die Abstimmung einer solchen Übertragung des Fahrzeugs sind Sie als ausscheidender Mitarbeitender verantwortlich.
Da es sich um ein deutschlandweites Angebot der DRWZ Mobile handelt, ist derzeit ein Einbeziehen der lokalen Händler noch nicht möglich.
Ein unverbindlicher Gehaltsvorteil kann im zur Verfügung gestellten Rechner berechnet werden. Diese Berechnungen sind allerdings als erste Einschätzung zu verstehen. Für eine individuelle Betrachtung kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.
Ausgewählt werden kann zwischen den im Portal zur Verfügung gestellten Fahrzeugen. Die Angebote sind abhängig von aktuellen Aktionen der Hersteller und Handelspartner. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Individuelle Anfragen sind über das „Wunschfahrzeug“-Angebot möglich. Beachten Sie da aber bitte den Hinweis.
Bei Fragen können Sie sich an uns unter der 0611-5066-2808 wenden, oder uns eine E-Mail an alexander.albert@drwzmobile.com schicken. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.